Genehmigungsantrag entsprechend der "Commodo-Incommodo" Prozedur
Bei Ihren Bauvorhaben, Erweiterung oder technische Modernisierung überprüfen Sie ob das Projekt dem luxemburgischen geänderten Gesetz vom 10. Juni 1999 der klassifizierten Betriebe « Commodo-Incommodo» unterliegt.
Das Fachpersonal der Luxcontrol kann Sie dabei beraten und bei Ihren Genehmigungsanträgen auf Basis seiner langjährigen Erfahrung in allen Wirtschaftsbranchen mit folgenden Dienstleistungen unterstützen:
- Erstellung von Genehmigungsanträgen entsprechend dem nationalen "Commodo-Incommodo" Gesetz (Genehmigungsverfahren)
- Impaktstudien
- Abfallwirtschaftspläne
- Lösungsmittelmanagementpläne
- Commodo-Incommodo Konformitätsaudit
- Sicherheitsaudit technischer Anlagen
- Bewertung der Umweltverträglichkeit
- Risikobewertung im Rahmen der SEVESO Richtlinie
- Evakuierungs-, Notfall- und Rettungseinsatzspläne
- Erstabnahmen entsprechend den Auflagen der Betriebsgenehmigungen
- Wiederkehrende Prüfungen im Rahmen einer Betriebsgenehmigung