Blitzschutzanlagen
![]() Blitzschutzanlagen gewährleisten den Schutz von Gebäuden und Personen gegen die direkten und indirekten Auswirkungen des Blitzes. Die Blitzschutzanlage muss den gebäudespezifischen Risiken angepasst sein (z.B.: Brandgefahr, Explosionsgefahr, Evakuierung von Personen). |
Die Blitzschutzanlage besteht aus einer Fangeinrichtung, seinerseits bestehend aus einem Raster von Spitzen, welche auf dem Dach installiert wird. Durch diese Vorrichtung werden Blitze in die Erde abgeleitet.
Die Vorrichtung beinhaltet auch einen Zusatzschutz (innerer Blitzschutz) gegen die Auswirkungen von Überspannung. Er wird in die Verteilerschränke der elektrischen Anlage eingebaut.
Blitzschutzanlagen werden in vier Kategorien eingestuft, welche z.B. von folgenden Aspekten abhängen:
- Dimension des Gebäudes
- Höhe der umliegenden Gebäude und Hindernisse
- Panikrisiken bei der Evakuierung des Gebäudes
- Das Vorhandensein anderer technischer Einrichtungen auf dem Dach (z.B.: Photovoltaikanlage; Schornsteine)
- Bestehende Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gebäudes
Unser Dienstleistungsangebot:
Prüfungen und Kontrollen werden von unseren Sachverständigen gemäß den gültigen Normen sowie den technischen Regelungen der Gewerbeaufsicht (ITM) und der nationalen Behörde für die Sicherheit im öffentlichen Dienst (SNSFP) aufgrund Ihrer Betriebsgenehmigung durchgeführt.
- Vorprüfung von Plänen und technischen Unterlagen
- Prüfung der Blitzschutzberechnungen
- Prüfung während der Bauphase
- Prüfungen vor Ort vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
- Sicherheitsaudits