Klima- und Kälteanlagen
![]() Kälteanlagen, die mit Kohlenstoffdioxid (CO2-R744) oder mit Ammoniak (NH3) betrieben werden, unterliegen den Vorschriften der Gewerbeaufsicht (ITM) zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. |
Es kann sich um Produktionssysteme von Kälte für Klimaanlagen (in Räumen mit Personen), von technischer Kälte (z.B. zum Abkühlen von Maschinen oder Kühlräumen) oder von industrieller Kälte (z.B. Nahrungsmittel) handeln.
Solche Anlagen und ihre jeweiligen Sicherheitseinrichtungen müssen nach den geltenden Sicherheitsregeln von einer zugelassenen Prüfstelle überwacht werden.
Unser Dienstleistungsangebot:
- Vorprüfungen von Plänen und technischen Unterlagen
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Erstabnahme:
o Prüfung der druckführenden Anlagenteile (Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile, …)
Prüfung beim Hersteller
Druck- und Dichtheitsprüfung
o Zustand, Funktionsfähigkeit und Eignung der Sicherheitseinrichtungen
o Prüfung des Aufstellungsraumes:
Gaswarnanlage
Elektrische Einrichtungen
Prüfung des Ex-Schutzes gemäß Ex-Zonenplan -
Wiederkehrende Prüfungen:
o Jährlich (Funktionsprüfung im Betrieb);
o Fünfjährig (im Stillstand);
o Zehnjährig (Festigkeitsprüfung)