Lüftungsanlagen (Ventilation)
![]() Der Einsatz von Lüftungsanlagen in Gebäuden mit Wohn-, Büro- und Betriebsräumen ist immer dann gefordert, wenn die natürliche Belüftung ungenügend ist. |
Dies kann durch übermäßige Wärmezu- oder Wärmeabfuhr oder beim Überschreiten höchstzulässiger maximaler Arbeitsplatzkonzentrationen von gefährlichen Substanzen am Arbeitsort notwendig sein. |
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Sicherheitstechnische erforderliche Zwangsbelüftungen wie z.B. in Laboratorien, Chlorgaslägern, Maschinenräumen oder Parkhäusern müssen regelmäßig geprüft werden.
Unser Dienstleistungsangebot:
Die Prüfungen und Kontrollen werden von unseren Sachverständigen gemäß den gültigen Normen sowie den technischen Regeln der Gewerbeaufsicht (ITM) und der nationalen Behörde für die Sicherheit im öffentlichen Dienst (SNSFP) auf Grundlage Ihrer Betriebsgenehmigung durchgeführt.
- Vorprüfungen nach Plänen und technischen Unterlagen
- Prüfung vor Inbetriebnahme
- Erstabnahme
- Wiederkehrende Prüfungen