Betriebsgenehmigung – Anforderungen an Umwelt u. Arbeitssicherheit
Ihr Betrieb, ihre Anlage, ihre Aktivität oder ihr Fabrikationsprozess unterliegt dem luxemburgischen Gesetz vom 10. Juni 1999 der klassifizierten Betriebe « Commodo-Incommodo». Durch seine Auswirkungen auf die Umwelt im weitesten Sinne des Wortes wird letzterer einer Betriebsgenehmigung unterliegen.
Luxcontrol unterstützt Sie bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Forderungen und dies sowohl für die Forderungen der ITM (Gewerbeaufsichtsamt) als auch der Umweltverwaltung.
- Erstellung von Genehmigungsanträgen entsprechend dem nationalen "Commodo-Incommodo" Gesetz (Genehmigungsverfahren)
- Impaktstudien
- Vorprüfung von technischen Unterlagen
- Erstabnahmen entsprechend den Auflagen der Betriebsgenehmigungen
- Wiederkehrende Prüfungen im Rahmen einer Betriebsgenehmigung
- Emissionen in die Außenluft
- Luftqualität am Arbeitsplatz
- Gefährdung von Beschäftigten durch Lärm und Vibrationen
- Analyse von Industrieabwässern
- Abfallwirtschaftspläne
- Lösungsmittelmanagementpläne
- Sicherheitsaudit technischer Anlagen
- Commodo-Incommodo Konformitätsaudit
- Asbest
- Bewertung der Umweltverträglichkeit
- Risikobewertung im Rahmen der SEVESO Richtlinie
- Evakuierungs-, Notfall- und Rettungseinsatzspläne