Öffentliche Gebäude
Betreiber von öffentlich zugänglichen Gebäuden haben eine Schutzpflicht gegenüber den Menschen, die sich in solchen Gebäuden, aus welchen Gründen auch immer, befinden.
Auch dürfen Betriebszwänge die wesentlichen Sicherheitsgrundsätze nicht relativieren.
Das Gesetz vom 19. März 1988 (abgeändert) zielt darauf ab die körperliche Unversehrtheit aller Teilnehmer an berufs- und schulischen Tätigkeiten in diesen Gebäuden und Einrichtungen jederzeit zu gewährleisten und die angemessenen Mittel zur Verfügung zu stellen, um adäquate Sicherheitsbedingungen zu schaffen.
Dies betrifft auch Dritte, die in den Gebäuden und Einrichtungen anwesend sind.
Das Dienstleistungsspektrum der Luxcontrol zu diesen Themen ist breitgefächert:
- Erstabnahmen und wiederkehrende Prüfungen in öffentlichen Gebäuden
- Technische Kontrolle im Rahmen der Zehnjahres-/Zweijahresgarantie von Gebäuden
- Zugänglichkeit von öffentlichen Orten für Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Aufzüge, Hebezeuge und sonstige Vorrichtungen der Fördertechnik
- Asbest
- Erstellung von Genehmigungsanträgen entsprechend dem nationalen "Commodo-Incommodo" Gesetz (Genehmigungsverfahren)
- Sicherheitsaudit technischer Anlagen
- Wasseranalysen in Gebäuden und Wohnhäusern