Gesetzlich vorgeschriebene Abnahmen und wiederkehrende Prüfungen
Als Betreiber oder Eigentümer eines Gebäudes oder einer Anlage, die dem nationalen „Commodo-Incommodo“ Gesetz unterliegt, müssen Sie im Besitz einer gültigen Betriebsgenehmigung seitens der zuständigen Behörden sein.
Die Betriebsgenehmigung schreibt auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmepflichten und wiederkehrenden Prüfungen durch eine behördlich zugelassene Prüfstelle vor.
Luxcontrol ist als zugelassene Prüfstelle von der Gewerbeaufsicht, von der Umweltverwaltung, vom Arbeitsministerium sowie von der nationalen Behörde für die Sicherheit im öffentlichen Dienst als neutrales Prüforgan zugelassen.
Im Rahmen dieser Zulassungen bietet Luxcontrol seit Jahren folgende Dienstleistungen im Rahmen der Auflagen von Betriebsgenehmigungen an: